Unsere Tiere sind uns lieb und teuer. Wie teuer, erfahren wir bei einem Unfall oder einer ernsten Erkrankung beim Tierarzt. Für Menschen ist eine Krankenversicherung in Deutschland und vielen anderen Ländern Pflicht. Den Sinn dieses Gesetzes wird kaum jemand bezweifeln – denken wir an die traurige Situation in den USA vor „Obamacare“, als Millionen Bürger ohne Krankenversicherung keinen Zugang zu einer bezahlbaren medizinischen Versorgung hatten.
Freiwillige Hundekrankenversicherungen machen Gesundheitskosten kalkulierbar
Sicher ist es fragwürdig, menschliches Leid und Leid von Tieren zu vergleichen oder gar auf eine Stufe zu stellen. Aber Fakt ist, dass der Hund, wenn schon nicht als der beste Freund, dann doch zumindest als ein wichtiges Familienmitglied zählt. Und die Entscheidung, eine lebensrettende oder die Lebensqualität verbessernde Behandlung aus finanziellen Gründen nicht machen zu lassen, bedeutet nicht nur Qualen für das Tier, sondern auch eine Belastung für das Gewissen des Halters.
Die Behandlungskosten werden nicht willkürlich festgelegt, sondern richten sich wie beim Menschen nach einer Gebührenordnung, hier der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
- Schon eine einfache Zahnextraktion schlägt mit rund 235 Euro zu Buche.
- Prügelei mit der Katze oder ungestümer Sprint durch die Dornenhecke: 350 Euro werden für Wundversorgung, Wundnaht und Nachbehandlung fällig.
- Tumorerkrankungen sind leider auch bei Hunden häufig. Eine Operation kostet je nach Krebsart 400 bis 1.000 Euro.
- Bei einem Kreuzbandriss sind Sie mit 1.600 Euro dabei.
Sicher, vielleicht passiert das nie, und Ihr Hund schläft irgendwann im hohen Alter friedlich ein. Aber genau das ist das Wesen einer Versicherung: Viele zahlen Beträge ein, wenige bekommen Leistungen, die so auf das Versichertenkollektiv verteilt werden. Aus einem für den Einzelnen unkalkulierbaren Risiko wird ein für die Gemeinschaft problemlos tragbarer Beitrag.
Teilkasko oder Vollkasko – die verschiedenen Deckungskonzepte
Wie bei der Kaskoversicherung für das Auto gibt es auch in der Hundekrankenversicherung verschiedene Leistungsstufen. Der Teilkasko entspricht die Hunde-OP-Versicherung. Sie ist die beste Wahl für Hundehalter, die kleinere Behandlungen aus eigener Tasche bezahlen und nur für außergewöhnliche große Posten eine Versicherung benötigen. Übernommen werden die vertraglich vereinbarten Kosten für geplante oder im Notfall erforderliche Operationen einschließlich der Vor- und Nachsorge und der dafür nötigen Medikamente. Die Verträge unterscheiden sich je nach Versicherer. Nicht immer sind alle Operationen versichert. Außerdem können auch Behandlungen ohne OP teuer werden. Rundum abgesichert sind Hundehalter mit einer Krankenvollversicherung. Sie enthält neben ambulanten und stationären Behandlungen oft auch Vorsorgeleistungen wie Impfungen und Zeckenschutz. Mit einer jährlichen Selbstbeteiligung lassen sich die Beiträge deutlich senken.
Wartezeiten zu Beginn
Hunde können in der Regel ab dem zweiten Lebensmonat nach Grundimmunisierung versichert werden. Manche Versicherer machen auch Tätowierung oder Mikrochip zur Voraussetzung, damit klar erkennbar ist, welcher Hund versichert wird. Außerdem gibt es ein Höchstalter für die Aufnahme, zum Beispiel acht Jahre. Die Krankenversicherung eines älteren Hundes ist deutlich teurer – nicht anders als beim Menschen. Vor der ersten Leistung liegt eine Wartezeit von meist drei Monaten. Sie entfällt bei Unfällen. Der Vertrag kann ein Kündigungsrecht des Versicherers bei Erkrankungen in der Wartezeit vorsehen.
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